Bau einer Geomembran zum Schutz des Werkstattbodens vor Durchsickern
Bau einer Geomembranzur Verhinderung von Durchsickerungen im Werkstattboden

1. Die Boden-Sickerschutzschicht kann aus Ton, undurchlässigem Beton, Folie aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE), wasserdichter Natrium-Bentonit-Decke oder anderen Materialien mit gleichwertiger Sickerschutzleistung bestehen.
2. Wenn die Baustelle Ton hat, der die Anforderungen erfüllt, sollte eine Ton-Antisickerschicht als Boden-Antisickerschicht verwendet werden. Die obere Oberfläche der Antisickerschicht sollte aus Beton bestehen oder es sollte eine Sand- und Kiesschicht mit einer Dicke von mindestens 200 mm angebracht werden.
3. Die Beton-Sickerschutzschicht kann aus undurchlässigem Stahlfaserbeton, undurchlässigem Kunstfaserbeton, undurchlässigem Stahlbeton und undurchlässigem Normalbeton bestehen.
4. Die Haltbarkeit der Beton-Sickerschutzschicht sollte den einschlägigen Bestimmungen der aktuellen nationalen Norm „Code for Design of Concrete Structures“ GB 50010 entsprechen und außerdem die folgenden Bestimmungen erfüllen:
(1) Die Festigkeitsklasse des Betons darf nicht unter C25, die Wasserundurchlässigkeitsklasse nicht unter P6 und die Dicke nicht unter 100 mm liegen.
(2) Der Volumenanteil der Stahlfasern sollte zwischen 0,25 % und 1,00 % liegen.
(3) Der Volumenanteil synthetischer Fasern sollte zwischen 0,10 % und 0,20 % liegen.
(4) Die Berechnung der Betonmischungsverhältnisse muss den einschlägigen Bestimmungen der geltenden Industrienormen JGJ 55 für die Berechnung der Betonmischungsverhältnisse von normalem Beton und JGJ/T 221 für die Anwendungstechnik von faserverstärktem Beton entsprechen.
5. Die Beton-Sickerschutzschicht sollte mit Schwind- und Dehnungsfugen ausgestattet sein und den folgenden Vorschriften entsprechen:
(1) Vertikale und horizontale Dehnungs- und Schrumpffugen müssen sich vertikal kreuzen.
(2) Der Abstand zwischen Schwind- und Dehnungsfugen sollte den Bestimmungen in Tabelle 5.2.5 entsprechen.
6. Schrumpffugen sollten mit einer Breite von 6 mm bis 10 mm und einer Tiefe von 16 mm bis 25 mm geschnitten werden. Die Tiefe des Fugendichtungsmaterials sollte zwischen 6 mm und 10 mm liegen. Die Fuge sollte mit Dichtungsmaterial und Trägermaterial gefüllt werden und die Oberfläche des Dichtungsmaterials sollte tiefer als der Boden liegen. Bei niedrigen Temperaturen kann sie mit 2 mm bis 3 mm und bei hohen Temperaturen mit nicht mehr als 2 mm angenommen werden.
7. Die Breite der Dehnungsfuge sollte zwischen 20 mm und 30 mm liegen. Das Verhältnis von Breite zu Tiefe des Dichtungsmaterials zum Verstemmen sollte 2:1 betragen und die Tiefe sollte zwischen 10 mm und 15 mm liegen. Die Fuge sollte mit einer Dichtungsplatte, einem Trägermaterial und einem Dichtungsmaterial gefüllt werden (Abbildung 5.2.7). Die Oberfläche des Dichtungsmaterials sollte tiefer als der Boden liegen und bei niedrigen Temperaturen 2 mm bis 3 mm betragen. Bei hohen Temperaturen sollte sie 2 mm nicht überschreiten.
8. Die Beton-Antisickerschicht sollte an der Verbindung von Wänden, Säulen und Fundamenten eine Fuge mit einer Fugenbreite von 20 mm bis 30 mm aufweisen. Das Breite-Tiefe-Verhältnis des Dichtungsmaterials zum Verstemmen sollte 2:1 betragen und die Tiefe sollte zwischen 10 mm und 15 mm liegen. Die Fuge sollte mit einer Fugenplatte, Trägermaterial und Fugendichtungsmaterial gefüllt werden.







